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Listen der beiden Vorjahre werden — wenn nöthig — nach den Rekrutirungs—
Stammrollen berichtigt.
Mit den Beilagen wird nach § 43, § verfahren.
Die Vervollständigung der alphabetischen Liste erfolgt beim Musterungs-Geschäft
(§§ 63 und 67, 3) sodann auf Grund der Vorstellungslisten (§ 49) nach dem
Aushebungs-Geschäft.
Berichtigungen der alphabetischen Listen erfolgen auf Grund der nach § 45, 13
und nach § 48, 1 eingehenden Mittheilungen, auf Grund angestellter Ermittelungen
(§ 48, 5) und stattgehabter Ueberweisungen (§ 46, s).
. Uebertragungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt, sobald ein
Militärpflichtiger seinen Aufenthaltsort innerhalb des Aushebungs-Bezirks wechselt.
Streichungen von Namen in den alphabetischen Listen finden statt:
a) wenn Militärpflichtige verstorben sind,
b) wenn Militärpflichtige eine endgültige Entscheidung seitens der Ersatz-Behörden
erhalten haben beziehungsweise als Rekruten ausgehoben sind,
J) wenn Militärpflichtige freiwillig eingetreten sind,
4) wenn Militärpflichtige, welche nicht in dem Aushebungs-Bezirk geboren sind,
in Folge Aufenthaltswechsels nach anderen Aushebungs-Bezirken überwiesen
sind,
e) wenn Militärpflichtige in die Restantenliste aufgenommen sind.
Neben jeder Streichung ist der Grund kurz zu vermerken.
Alle Militärpflichtigen, welche nach anderen Aushebungs-Bezirken verziehen,
(§ 23, 8), werden durch den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des bisherigen
Aushebungs-Bezirks demjenigen des neuen Aushebungs-Bezirks überwiesen.
Das Ueberweisungspapier für derartige Militärpflichtige ist gleich einem Aus-
schnitt aus der alphabetischen Liste gestaltet.
Werden Militärpflichtige des jüngsten Jahrgangs nach der Loosung überwiesen,
so ist unter „Bemerkungen“ die im Aushebungs-Bezirk gezogene höchste Loos-
nummer anzugeben (8 65, 11).
Für die richtige Führung der alphabetischen Listen ist der Civil-Vorsitzende der
Ersatz-Kommission verantwortlich. Er hat über alle vorgenommenen Veränderungen
den Militär-Vorsitzenden auf dem Laufenden zu erhalten.
Der Militär-Vorsitzende der Ersatz-Kommission hat sich alljährlich vor Beginn des
Musterungs-Geschäfts Abschrift der alphabetischen Liste des laufenden Jahres zu
besorgen und die Abschriften der alphabetischen Listen der Vorjahre nach den Listen
der Civil-Vorsitzenden zu berichtigen.