Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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nach der Entleerung beziehentlich Ankunst und zwar längstens binnen 24 Stunden zu 
bewirken. 
84. Eisenbahnwagen, welche zu Beförderung von Thieren der in 8 1 des Reichs— 
gesetzes gedachten Arten nach einem Orte im angrenzenden Kaiserstaate Oesterreich-Ungarn 
gedient haben, sind bei der Rückkehr in den diesseitigen Bahnbereich auf der Ueber— 
gangsstation der sächsischen Eisenbahnverwaltung — auch wenn diese in Böhmen liegt — 
nach Maßgabe der hierländischen Vorschriften zu desinficiren. 
85. Der eigentlichen Desinfection der Wagen muß stets die vollständige Beseitig- 
ung des Strohes, Düngers u. s. w. in denselben und eine gründliche Reinigung der 
Fußböden, Decken und Wände durch Wasser (bei Frost durch heißes Wasser) vermittelst 
stumpfer Besen vorangehen. 
&6. Die Desinfection ist zu bewirken durch eines von den nachstehend angegebenen 
Mitteln: 
a) heiße Wasserdämpfe (von mindestens 100 Grad Celsius): 
b) heißes Wasser (von mindestens 70 Grad Celsius) und heiße alkalische Lauge, 
(500 Gramm Soda oder Pottasche auf 100 Kilogramm Wasser): 
c) Ausspülen und Ausspritzen mit Wasser, (bei Frost mit heißem Wasser) und sorg- 
fältiges Auspinseln mit Chlorkalklösung; 
(1) Carbolsäure, 2 Theile zu 100 Theilen Wasser; 
) Desinfectionspulver von G. A. Krüger (Berlin, Ober- z bis 5 Neuloth auf 
wallstraße Nr. 5); 0,0227 Kubikmeter 
) Desinfectionspulver von F. Ritgen (Berlin, Hallesche 1 Kubikfuß; 
Straße Nr. 19); F 
g) Carbolsäure-Desinfectionspulver aus der chemischen Fabrik in Schönefeld bei 
Leipzig, 1 bis 1 Kilogramm auf 15 Kilogramm Wasser; 
) Zusammensetzung aus: 
16 Theilen Carbolsäure, 
24. Eisenvitriol und 
60 - Gyps. 
Die Auswahl unter diesen Mitteln a bis mit h bleibt Denjenigen, welche für die 
Desinfection zu sorgen haben, überlassen. 
In allen Fällen aber, in welchen die Desinfection durch heiße Wasserdämpfe oder 
heißes Wasser erfolgt, ist für gehörige Austrockunng der Wagen an der Luft Sorge zu 
tragen. 
& 7. In gleicher Weise, wie die zum Transporte benutzten Wagen sind gleichzeitig 
mit den Letzteren die bei der Beförderung der Thiere zum Füttern, Tränken, Befestigen
	        
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