Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Haus- und Studienordnung (Schulordnung). 
832. Gegenstand der Regelung in der nach 8 13 des Gesetzes zu entwerfenden 
Haus= und Studienordnung (Schulordnung) sind insbesondere: Schulbesuch; Verhalten 
der Zöglinge: im Unterrichte, gegen die Lehrer, gegen ihre Mitzöglinge und in Bezug auf 
die Ordnung und das Leben im Internate, einschließlich der Vorschriften über die häus- 
lichen Pflichten und die zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Lehr-, Arbeits-, Schlaf-, 
Wasch-, Speiseräumen 2c. erforderlichen Bestimmungen; Garantien für Schonung der 
Lehrmittel, des Inventars, der Gebäude; über Studien= und Freizeit, Privatlectüre, 
Studirtage, Ausgänge, Ertheilung von Privatunterricht, Beurlaubungen, Annahme 
von Freitischen und die Theilnahme an öffentlichen Vergnügungen. 
  
  
Letzte Absendung: am 24. Februar 1877.
	        
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