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3. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in den Statuten des Credit= und Vorschuß-Vereins zu
Lommatzsch enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 23. December 1876.
W Allerhöchster Genehmigung ist dem in das Handelsregister eingetragenen Credit—
und Vorschuß-Vereine zu Lommatzsch auf Ansuchen die in der nachstehend abgedruckten
Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen
bewilligt worden.
Dresden, am 23. December 1876.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Rosenberg.
Statut
für den Credit= und Vorschuß-Verein zu Lommatzsch.
Lc. rc.
8 26. ꝛc. ꝛc. Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand auch nur gegen
Zahlung des vollen Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung
nicht, so ist die Gesellschaft befugt, zur Verfallzeit das Pfand, wie oben angegeben,) zu
realisiren und nur den Ueberschuß zur Masse abzugeben oder das Fehlende beim Concurs
zu liquidiren.
*) d. i. nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 480 und 481 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
4. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparkasse zu Oppach enthaltenen
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 28. December 1876.
Mie Allerhöchster Genehmigung ist vom Justiz-Ministerium der Gemeinde zu Oppach
für die von derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abgedruckten Bestimm
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