Contents : Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

esth  und  LL

für  das

Königreich  Bayern.

München,  den  27.  April  1894.
Inhal  t:
Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  20.  April  18914,  die  Satzungen  des  Verdienstordens  vom  heiligen
Michael  betreffend.  —  Bekanutmachung  vom  17.  Ap#ril  1891,  den  Vollzug  der  Unfallversicherungsgesetze  betreffend.

Nr.  57621.
Königlich  Allerhöchste  Verordunng,  die  Satzungen  des  Verdienstordens  vom  heiligen  Michael
betreffend.

Im  Namen  Feiner  Majestät  des  Königs.
TZuftyold.

Von  Gottes  Gnaden  Höniglicher  Drim  von  Gayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden  zu  verfügen,  daß  die  Art.  XV,  XVII  und  XVIII
Unserer  Verordnung  vom  16.  Dezember  1887,  die  Satzungen  des  Verdienstordens  vom
heiligen  Michael  betreffend,  künftig  folgendermaßen  lanten:

Art.  XV.

Mit  dem  Verdienstorden  vom  heiligen  Michael  wird  ein  Verdienstkreuz,  eine  silberne
und  eine  bronzene  Medaille  verbunden.

Art.  XVII.

Die  silberne  und  die  bronzene  Medaille  des  Verdienstordens  vom  heiligen  Michael
enthält  auf  der  Hauptseite  eine  Darstellung  des  Ordenskrenzes  mit  der  Figur  des  heiligen
Michael,  auf  der  Gegenseite  das  Wort  Virtuti  in  Eichenbekränzung  aufgeprägt  und  wird
an  einem  aus  drei  dunkelblauen  und  zwei  rosenfarbenen  schmalen  Streifen  zusammengesetzten
Bande  wie  das  Verdienstkreuz  getragen.