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& 70. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in den Statuten des Spar= und Vorschußvereins für Clausnitz
und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden
Gesetzen betreffend;
vom 29. August 1877.
Mie Allerhöchster Genehmigung ist dem Spar= und Vorschußvereine für Clausnitz
und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, auf Ansuchen die in der nachstehend ab-
gedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthaltene Ausnahme von be-
stehenden Gesetzen bewilligt worden.
Dresden, den 29. August 1877.
Ministerium der Justiz.
Abeken.
Papedorf.
Statuten
des Spar= und Vorschußvereins für Clausnitz und Umgegend, eingetragener
Genossenschaft.
c. Lc.
45. Fällt der Verpfänder in Concurs, so ist das Pfand nur gegen Zahlung
des vollen Schuldbetrags an die Concursmasse abzuliefern; erfolgt diese Zahlung nicht,
so ist die Genossenschaft befugt, zur Verfallzeit das Pfand nach Maßgabe der Vor-
schriften §§ 480, 481 des bürgerlichen Gesetzbuchs zu verwerthen und nur den Ueber-
schuß zur Concursmasse abzuliefern, oder den Fehlbetrag beim Concurse zu liquidiren.
M 71. Bekanntmachung,
die ärztlichen Bezirksvereine betreffend;
vom 3. September 1877.
De- Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, im Anschluß an das mittelst
Verordnung vom 29. Mai 1872 (Seite 307 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1872) veröffentlichte, die ärztlichen und pharmaceutischen Kreisvereine be-