Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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5. Den Anträgen der getreuen Stände in Bezug auf die Gebahrung mit dem so- 
genannten Actienmagazingetreidegelderfond wird entsprochen werden. 
6. Die mittelst der ständischen Schrift vom 21. Februar 1878 anheimgestellte Er- 
wägung der Petition um Concessionirung einer Apotheke zu Lugau hat durch die auf 
Veranlassung Unseres Ministeriums des Innern inmittelst erfolgte Concessionsertheilung 
ihre Erledigung gefunden. 
7. Die in der ständischen Schrift vom 31. Januar dieses Jahres zur Berücksichtigung 
empfohlene Petition des Stadtgemeinderathes zu Altenberg um Bewilligung einer Staats- 
beihilfe zur Verringerung der der dasigen Stadtgemeinde in Folge elementarer Ereignisse 
erwachsenen Schuldenlast hat durch Bewilligung und Auszahlung des bei Pos. 25, f. des 
Ausgabebudgets auf die Finanzperiode 1878 noch vorhandenen disponiblen Fonds zu 
Unterstützungen bei Brand= und anderen Unglücksfällen im Betrage von 8700 im 
Sinne des ständischen Antrags Erledigung gefunden. 
8. Bezüglich Oswald Martin's in Chemnitz Beschwerde beziehentlich Petition, die 
Erlangung des Bürgerrechts ohne Ableistung eines ein religiöses Bekenntniß voraus- 
setzenden Eides betreffend), wird aus Anlaß des Antrages der getreuen Stände vom 
8. Juli 1878 in Erwägung gezogen werden, ob und in welchem Umfange eine Ver- 
minderung der Eidesleistungen bei Verpflichtungen stattfinden kann. 
9. Die von den getreuen Ständen beantragte Erläuterungsverordnung zu dem 
Jagdpolizeigesetz vom 22. Juli 1876 wird erlassen werden. 
10. Dem Antrage in der ständischen Schrift vom 23. dieses Monats entsprechend, 
wird die Frage einer Revision des Gesetzes über die Berichtigung von Wasserläufen vom 
15. August 1855 in Erwägung gezogen werden. 
11. Der Ermächtigung in der ständischen Schrift vom 23. dieses Monats gemäß, 
werden die Erörterungen über das Bedürfniß nach einem Waldschutzgesetze in drei 
voigtländischen Amtshauptmannschaften, sowie in einer Amtshauptmannschaft der niedern 
Gegend des Landes fortgesetzt werden. 
12. Bezüglich der Petition des Dresdner Musikervereins um Aufhebung gewisser 
Beschränkungen und bezüglich der Landestrauer wird die Revision des Mandats vom 
16. April 1831 in der von den getreuen Ständen beantragten Maße erwogen werden. 
13. Dem in der ständischen Schrift vom 24. Juni dieses Jahres gestellten Antrage 
in Betreff der Berechnung des Stempels auf Sicherheitsleistungen ist durch Erlaß der 
Verordnung vom 15. Juli dieses Jahres bereits entsprochen worden. 
14. Die Petition der sächsischen Holzinteressenten um Aenderung der Tarifirung 
von Holz wird in Erwägung gezogen werden. 
Was die sonst noch von den getreuen Ständen beschlossenen Anträge anlangt, so
	        
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