Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

— 196 — 
mit der Wirkung bestätigt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts 
ausgefertigt worden. 
Dresden, am 3. August 1878. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: 
Petzold. 
Statuten 
für die Volksschullehrer-Begräbniß= und Wittwen-Kasse in den Ephorien Freiberg 
und Frauenstein und mehreren Parochien in den Ephorien Chemnitz und 
Marienberg betreffend. 
Götz. 
20. 20. 
13. Pensionen aus der Kasse erhalten die Wittwen der Mitglieder, wenn sie 
Wittwe bleiben, bis zu ihrem Tode. 
20. 20. 
18. 2c. ꝛc. 
Auch findet eine Beschlagnahme dieser Pensionen für Gläubiger der Percipienten der— 
selben nicht statt. 
2c. 2c.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.