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mit der Wirkung bestätigt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts
ausgefertigt worden.
Dresden, am 3. August 1878.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Für den Minister:
Petzold.
Statuten
für die Volksschullehrer-Begräbniß= und Wittwen-Kasse in den Ephorien Freiberg
und Frauenstein und mehreren Parochien in den Ephorien Chemnitz und
Marienberg betreffend.
Götz.
20. 20.
13. Pensionen aus der Kasse erhalten die Wittwen der Mitglieder, wenn sie
Wittwe bleiben, bis zu ihrem Tode.
20. 20.
18. 2c. ꝛc.
Auch findet eine Beschlagnahme dieser Pensionen für Gläubiger der Percipienten der—
selben nicht statt.
2c. 2c.