Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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Sächsische Finanz-Ministerium mit der Fürstlich Reuß. ä. L. Regierung in Vernehmung 
setzen. 
Dresden, den 2. Juni 1878. 
Königlich Sächsisches Finanz-Ministerium. 
von Könneritz. 
Greiz, den 14. Juni 1878. 
Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft in Liquidation. 
Carl Kermann. 
R. von Geldern-Crispendorf. 
Wilhelm Heller. 
Fürstlich Reuß. Justizamt Greiz 1, 
den 14. Juni 1878. 
An Amtsstelle erscheinen die Directoren der Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft 
in Liquidation, nämlich: 
Herr Kaufmann Carl Kermann, 
Herr Kammerpräsident Richard von Geldern-Crispendorf, 
Herr Kaufmann Wilhelm Heller hier 
und sämmtlich nach Person und Dispositionsfähigkeit dem unterzeichneten 
Beamteten wohlbekannt, 
und bekennen sich — Vorlesen deprecirend — zu dem gesammten Inhalt des vor- 
stehenden, 61 Blatt umfassenden Vertrages vom 2. dss. Mts., sowie zu ihrer darunter 
ersichtlichen Namensunterschrift als von ihnen eigenhändig bewirkt. 
Auf Vorlesen genehmigt und wie folgt mitunterschrieben 
Carl Kermann. 
R. von Geldern-Crispendorf. 
Wilhelm Heller. 
So geschehen und nachrichtl. bemerkt w. o. 
Referendar Heinr. Hofmann.
	        
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