Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

— 409 — 
G. 1. 
Aufgebotsbescheinigung. 
Der Kaufmann Carl Friedrich Robert Müller, 
  
  
wohnhaft zu Neustadt, 
früher wohnhaft zu Pirna, 
geboren zu Pirna, den 31. Januar 1846, 
Sohn des Agenten Friedrich Robert Müller, 
und dessen Ehefrau Caroline Müller geb. Schumann, 
beide wohnhaft zu Neustadt, 
und die Clara Auguste Hertel, Inhaberin eines Putzwaarengeschäfts, 
wohnhaft zu Neustadt, 
geboren zu Pirna, den 6. März 1852, 
Tochter des Kaufmanns Carl August Hertel, 
und seiner Ehefrau Anna Therese Hertel geb. Fritzsche, 
beide wohnhaft zu Pirna, 
wollen die Ehe mit einander eingehen. 
Der unterzeichnete Standesbeamte bescheinigt hiermit, daß das Aufgebot vorschrift- 
mäßig durch Aushang am Rathhause zu Neustadt vom 2. bis 17. September 1878 
erfolgt ist und daß Ehehindernisse nicht zu seiner Kenntniß gekommen sind. 
Neustadt, den 18. September 1878. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Der Standesbeamte. 
N. 
(Siegel.) 
  
79. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in der Sparkassen-Ordnung für die Gemeinde Lindenau 
enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 14. October 1878. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Gemeinde Lindenau auf Ansuchen für die von 
derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung der be—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.