Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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Zugübungen zur Befreiung und Befestigung der R find an heeigneten Stellen 
des Lehrganges einzuschalten. 
Der Unterricht ist vorherrschend als Massenunterricht und unter Beihülfe des Tak— 
tirens zu betreiben. 
2. Die Uebungen i im Rechtschreiben bezwecken die Aneignung der Fertigkeit, 
ohne Verstoß gegen die Hauptregeln der Orthographie zu schreiben. 
Diese Uebungen sind im Anschluß an das Lesen und beziehentlich die deutsche 
Sprachlehre auf sämmtlichen Unterrichtsstufen vorzunehmen. 
Dieselben umfassen das Abschreiben, das Aufschreiben sowohl nach dem Gedächtniß, 
als auch nach Maßgabe bestimmter orthographischer Regeln und das Nachschreiben 
von Dictaten. 
Während der letzten vier Schuljahre ist mindestens aller 14 Tage eine Arbeit in 
das dazu bestimmte Heft einzutragen. 
3. Die Uebungen im Aufsatzschreiben bezwecken die Aneignung der Fertigkeit, 
Gedanken richtig und geordnet niederzuschreiben. 
Vorbereitet durch den Sprachunterricht der Elementarstufe, beginnen diese Uebungen 
im dritten Schuljahre. 
Dieselben erstrecken sich hauptsächlich auf die Fertigung einfacher Erzählungen, Be- 
schreibungen, Vergleichungen, Briefe und Geschäftsaufsätze. 
Geeigneten Stoff bieten besonders die Lesestunden, aber auch der übrige Unterricht 
und die Lebenserfahrung der Kinder. 
Die Aufsätze sind nach Stoff und Form vorgängig zu besprechen, so jedoch, daß die 
Schüler von Stufe zu Stufe an größere Selbstständigkeit der Darstellung sich gewöhnen 
müssen. 
Während der letzten vier Schuljahre ist — im Wechsel mit den orthographischen 
beziehentlich grammatikalischen Arbeiten — mindestens aller 14 Tage ein Aufsatz in 
das dazu bestimmte Heft einzutragen. 
Im Uebrigen soll den Schülern täglich Veranlassung zu schriftlichen Uebungen ge- 
geben werden. · J 
d. Deutsche Sprachlehre. 
Der Unterricht in der deutschen Sprachlehre hat die sowohl zum Verständniß, als 
auch zu richtigem Gebrauch der deutschen Sprache unbedingt erforderlichen grammati— 
kalischen Kenntnisse zu vermitteln und deren Anwendung zu üben. 
Vorbereitet durch die sprachlichen Uebungen der Elementarstufe, beginnt der gram— 
matikalische Unterricht im dritten Schuljahre.
	        
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