Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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Als Lehrmittel sind außer der Rechenmaschine Aufgabenhefte für die Hand der 
Schüler erforderlich. 
85. 
Formenlehre. 
Der Unterricht in der Formenlehre hat die für das gewöhnliche Leben nöthige 
Kenntniß räumlicher Größen, sowie einige Fertigkeit im Construiren und Berechnen 
derselben zu vermitteln. 
Die Formenlehre ist der Regel nach auf die beiden letzten Schuljahre zu beschränken 
und in Schulen mit nur einem Lehrer theils dem Zeichen-, theils dem Rechenunter— 
richte einzuordnen. 
Zu diesen Fächern ist der Unterricht auch dann, wenn besondere Lectionen für den— 
selben bestimmt sind, in Beziehung zu setzen. 
Der Unterricht hat in anschaulich entwickelnder Weise die Linien und Winkel, die 
gradlinigen ebenen Figuren, den Kreis und die bekanntesten Körper unter Ausschluß 
wissenschaftlicher Beweise zu behandeln. 
Bei Constructionen und schriftlichen Berechnungen ist auf Sorgfalt der Ausführung 
streng zu halten. 
Als Lehrmittel sind Zirkel und Lineal — auch für die Hand der Schüler — 
erforderlich. 
86. 
Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
Die Realien finden ihre Vorbereitung durch den Anschauungsunterricht. 
Derselbe ist in den für die beiden ersten Schuljahre bestimmten Classen zu ertheilen. 
Der Anschauungsunterricht hat neben der § 3 gedachten Aufgabe in seinem Ver- 
hältniß zu den Realien auch den weiteren Zweck, die Schulkinder unter Anleitung zu 
aufmerksamer Betrachtung und Beobachtung in Geist und Herz anregenden Besprechungen 
mit Gegenständen und Erscheinungen besonders aus dem Kreise der nächsten Umgebung 
genauer bekannt zu machen. 
Der Lehrgang folgt am zweckmäßigsten dem Verlaufe der Jahreszeiten. 
In zweiclassigen Schulen umfaßt derselbe auch die Heimathskunde nebst den 
Anfangsgründen der Naturgeschichte. 
Als Lehrmittel werden theils die zur Besprechung gewählten Gegenstände selbst, 
theils Abbildungen verwendet. 
Der Unterricht in Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Natur- 
lehre fällt im wesentlichen den letzten vier Schuljahren zu.
	        
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