Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Tuͤbingen  1829,“  und  von  Gerichtsakten,  halten,  und  damit  Repetitionen  einzelner
Theile  der  Rechtstheorie  in  Verbindung  seßen,  viermal  wöchentlich  von  10—11  Uhr.

Anleitung  zum  Referiren  aus  Eivil=  und  Criminalakten  wird  derselbe
  zweimal  in  der  Woche,  von  8—9  Uhr,  geben.

Pupillenrath  Jeitrer  ertheilt  auf  besonderes  Verlangen  in  wöchentlichen  5—5  Stunden,
  von  8—9  Uhr,  Anleitung  zu  praktischen  Ausarbeitungen  der  wichtigeren
  Geschäfte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  nach  seinem  Lehrbuche
(Tübingen  1833

H.  Heilkunde.

Osteologie  liest  Prof.  D.  Baur  in  der  Stunde  von  8—9  Uhr.

Demonstrationen  der  Anatomie  des  Menschen  hält  Prof.  D.  W.  Rapp
von  2—3  Uhr.

Populäre  Anatomie  wird  Prof.  D.  Baur  vortragen.

Ebenderselbe  wird  Unterricht  im  Präpariren  geben,  und  anatomische
Repetitionen  halten.

Phosiologie  des  Menschen,  mit  Versuchen  begleitet,  trägt  D.  C.  L.  Elsäßer
in  sechs  Stunden  wöchentlich  vor.

Allgemeine  Pathologie  liest  Prof.  D.  H.  F.  Autenrieth  in  der  Stunde
von  10—11  Uhr,  oder  von  11—12  Uhr.

Dieselbe  Wissenschaft  D.  C.  L.  Elsäßer  in  fünf  wöchentlichen  Stunden.

Semiotik  und  Diagnostik  wird  Prof.  D.  H.  F.  Autenrieth  von  4—5
Uhr  vortragen.

Zu  Vorlesungen  über  allgemeine  Therapie  in  drei  Stunden  woöchentlich  erbietet
  sich  D.  C.  L.  Elsäßer.

Den  zweiten  Theil  der  Nosologie  wird  Kanzler  D.  v.  Autenrieth  in  der
Stunde  von  9—10  Uhr  vortragen,  so  weit  nicht  etwa  ein  Landtag  die  Voriesung  auf
eine  Zeitlang  unterbrechen  sollte.

Die  Nosologie  der  Kinderkrankheiten  erbietet  sich  D.  Weber  vorzutragen.

Zu  einem  Vortrag  über  die  tophös-fieberhaften  Krankheitsformen  erbietet
  sich  D.  F.  G.  Majer.