Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

  
  
  
  
  
5. · 6. 7. 
Angabe, 
er Vormundes ob das Arbeitsbuch auf Antrag oder Angabe 
mit Zustimmung des Vaters oder Z Z 
nhabers i oder al ach Ergänzung über die Beendigung Bemerkungen. 
Wohnort. der Zustimmung des Vaters durch die der Schulpflicht. 
Gemeindebehörde ausgestellt ist.