Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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Geseth- und Verordnungsblatt 
für das Konigreich Sachsen. 
18. Stück vom Jahre 1878. 
— 
  
Inhalt: Verordnung, die veränderte Abgrenzung von Steuerbezirken betr. S. 521. — Instruction zum Ein- 
kommensteuergesetze. S. 522. — Bekanntmachung, die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des 
Eisernen Krenzes von 18729 betr. S. 577. — Berichtigung. S. 579. 
./7% 104. Verordnung, 
die veränderte Abgrenzung der innengenannten Steuerbezirke betreffend; 
vom 3. December 1878. 
  
  
  
Mit Rücksicht auf die nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 
20. vorigen Monats (Seite 509 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 
1878) im Anschlusse an die laut der Verordnung des Justizministeriums vom 18. des- 
selben Monats (Seite 503 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) 
erfolgte anderweite Abgrenzung der Gerichtsbezirke in den Schönburgschen Receß— 
herrschaften und dem diesen letzteren angrenzenden Gebiete hinsichtlich der Grenzen der 
amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke vom 1. Januar 1879 an eintretenden 
Veränderungen ist beschlossen worden, zur Aufrechterhaltung der Uebereinstimmung der 
Steuerbezirke mit jenen Verwaltungsbezirken von demselben Zeitpunkte an 
den Gerichtsamtsbezirk Lößnitz in seiner, Seite 507 des angezogenen Gesetz— 
und Verordnungsblattes, bezeichneten neuen Gestalt, bestehend aus 
der Stadt Lößnitz 
und den Ortschaften 
Alberoda, 
Grüna, 
Niederaffalter, von dem Steuerbezirke 
Niederlößnitz, Zwickau, 
Niederpfannenstiel (Blaufarbenwerk), 
Oberaffalter, 
Oberpfannenstiel, 
Streitwald, 
  
1878. 75
	        
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