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Geseth- und Verordnungsblatt
für das Konigreich Sachsen.
18. Stück vom Jahre 1878.
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Inhalt: Verordnung, die veränderte Abgrenzung von Steuerbezirken betr. S. 521. — Instruction zum Ein-
kommensteuergesetze. S. 522. — Bekanntmachung, die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des
Eisernen Krenzes von 18729 betr. S. 577. — Berichtigung. S. 579.
./7% 104. Verordnung,
die veränderte Abgrenzung der innengenannten Steuerbezirke betreffend;
vom 3. December 1878.
Mit Rücksicht auf die nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom
20. vorigen Monats (Seite 509 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre
1878) im Anschlusse an die laut der Verordnung des Justizministeriums vom 18. des-
selben Monats (Seite 503 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1878)
erfolgte anderweite Abgrenzung der Gerichtsbezirke in den Schönburgschen Receß—
herrschaften und dem diesen letzteren angrenzenden Gebiete hinsichtlich der Grenzen der
amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke vom 1. Januar 1879 an eintretenden
Veränderungen ist beschlossen worden, zur Aufrechterhaltung der Uebereinstimmung der
Steuerbezirke mit jenen Verwaltungsbezirken von demselben Zeitpunkte an
den Gerichtsamtsbezirk Lößnitz in seiner, Seite 507 des angezogenen Gesetz—
und Verordnungsblattes, bezeichneten neuen Gestalt, bestehend aus
der Stadt Lößnitz
und den Ortschaften
Alberoda,
Grüna,
Niederaffalter, von dem Steuerbezirke
Niederlößnitz, Zwickau,
Niederpfannenstiel (Blaufarbenwerk),
Oberaffalter,
Oberpfannenstiel,
Streitwald,
1878. 75