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sowie dem Orte Dittersdorf, von dem Steuerbezirke Chemnitz,
dem Steuerbezirke Schwarzenberg,
ingleichen
den Ort Abtei-Oberlungwitz, zeither ebenfalls zu dem Steuerbezirke Chemnitz
gehörig,
dem Steuerbezirke Zwickau
zu überweisen.
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 3. December 1878.
Finanz-Ministerium.
v. Könneritz.
Dr. Wachler.
& 105. JIunftruction
zum Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878.
Zur weiteren Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 (Seite 129 fg.
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) wird nachstehende
Instruction
für die Einschätzungscommissionen und Reclamationscommissionen hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht:
I. Abschnitt.
Vorbereitung der Einschätzung.
l 1.
Leitung des Einschätzungsgeschäfts.
Dem Bezirkssteuerinspector liegt innerhalb seines Steuerbezirks die unmittelbare
Leitung und Beaufsichtigung des Einschätzungsgeschäfts ob.
Derselbe hat darüber zu wachen, daß bei den Vorarbeiten für die Einschätzung, bei
Beschaffung der Einschätzungsunterlagen und bei Anlegung der Ortscataster die Vor-
schriften der Verordnung, die Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli
1878 betreffend, vom 11. October 1878 allenthalben gehörig befolgt und namentlich
die deshalb geordneten Fristen genau eingehalten werden.