Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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dies rechtzeitig unter Beifügung des Legitimationsattestes dem Kriegs-Mini— 
sterium anzuzeigen, beziehungsweise durch die zeitherige Kassenstelle anzeigen 
zu lassen. 
Dresden, am 11. December 1878. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Fabrice. 
Mehner. 
Berichtigung. 
Die in dem Plane über eine neue Eintheilung der Ephoralbezirke (Seite 415 fg. des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1878) 
unter VI 15 
eingetragene Parochie Gränitz ist keine selbstständige Parochie, sondern eine Tochterkirche der ebendaselbst 
unter 16 genannten Parochie Großhartmannsdorf. 
Ferner ist in dem vorgedachten Plane 
unter XXI 
bei Nr. 14 nachzutragen: 
„die Tochterkirche Burkersdorf."“ 
  
  
  
Letzte Absendung: am 24. December 1878.
	        
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