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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1878.
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Jnhalt:
betr. S. 71. — Bekanntmachung, das Regulativ über die Pensionirung der Gemeindeunterbeamten in
Crimmitschau betr. S. 72. — Bekanntmachung, die Ausgabe einer IV. Serie von Pfandbriefen der
Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betr. S. 72. — Bekanntmachung, die Richtungslinie der
Nossen-Elsterwerdaer Eisenbahn betr. S. 73. — Bekanntmachung, die Richtungslinie derselben Eisen-
bahn betr. S. 74. — Verordnung, die Publication der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unter-
geordneter Bedeutung betr. S. 74. — Verordnung, Abänderungen des Bahnpolizeireglements und der
Signalordnung, ingleichen Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnpolizeibeamten betr. S. 90. —
Bekanntmachung, das Statut der Bogenschützengesellschaft betr. S. 114. — Verordnung, die Aufnahme
Geisteskranker in Landesirrenanstalten betr. S. 115. — Finanzgesetz auf die Jahre 1878 und 1879, S. 116.
— Ausführungsverordnung dazu S. 118.
33. Bekanntmachung,
den Commissar für den Bau der Secundäreisenbahn von Pirna nach
Berggießhübel betreffend;
vom 21. Mai 1878.
Des Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Commissars für den aus Staats-
mitteln auszuführenden Bau einer Secundäreisenbahn von Pirna nach Berggießhübel
nebst Zweiggleisanlage nach dem Lohmgrunde dem Mitgliede der Generaldirection
der Staatseisenbahnen
Finanzrath Robert Theodor Opelt
übertragen.
Dresden, am 21. Mai 1878.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
1878. ". 14