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832. 1. Die Verbindlichkeit der Postverwaltung, die angekommenen Gegenstände
den Empfängern ins Haus senden (bestellen) zu lassen, erstreckt sich:
auf gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Postkarten,
auf gewöhnliche und eingeschriebene Drucksachen und Waarenproben,
auf Postanweisungen,
auf die Anlagen zu den Postaufträgen,
auf Begleitadressen zu gewöhnlichen Packeten,
auf Ablieferungsscheine (Post-Packetadressen) über Sendungen mit Werthangabe
und über Einschreibpackete.
u. Soweit die Postverwaltung die Bestellung nicht übernimmt, müssen Briefe
mit Werthangabe, Packete mit Werthangabe, sowie Einschreibpackete und ferner die
Geldbeträge auf Grund des Ablieferungsscheins (der Post-Packetadresse, der Post-
anweisung), gewöhnliche Packete dagegen auf Grund der behändigten Begleitadresse,
von der Post abgeholt werden.
III. Für die Bestellung der gewöhnlichen Packete im Ortsbestellbezirk werden
S " P S—
erhoben:
1. bei den Postämtern I. Klasse:
a) für Packete bis 5 Kilogramm einschließlig 10 Pf.,
b) für schwerere Packkeee ... 15
Für einzelne große Orte kann durch besondere Verfügung der obersten Postbehörde
die Bestellgebühr bei Packeten bis 5 Kilogramm einschließlich auf 15 Pf. und bei
schwereren Packeten auf 20 Pf. festgesetzt werden.
2. bei den übrigen Postanstalten:
a) für Packete bis 5 Kilogramm einschließlich . . . . . . . . . . . . . .. 5 Pf.,
b) für schwerere Packkeee ... 10
Gehört mehr als ein Packet zu einer Begleitadresse, so wird für das schwerste Packet
die ordnungsmäßige Bestellgebühr, für jedes weitere Packet aber nur eine Gebühr von
5 Pf. erhoben.
IV. Für die Bestellung der Briefe mit Werthangabe und der Packete mit Werth-
angabe im Ortsbestellbezirk werden erhoben:
1. für Briefe mit Werthangabe:
a) bis zum Betrage von 1500 Mark . . . . . . . . .. .. . .. . . . .. 5 Pf.,
b) im Betrage von mehr als 1500 und bis 3000 Mark 10 -;
2. für Packete mit Werthangabe: die Sätze für Briefe mit Werthangabe, wenn aber
der Tarif für die Bestellung der gewöhnlichen Packete höhere Sätze ergiebt,
diese letzteren.
Bestellung.