Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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& 4. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn werden nach Maßgabe der geneh- 
migten Detailpläne zunächst die Fluren von 
Pirna, 
Rottwernsdorf und 
Neundorf 
betroffen. 
Dresden, am 29. März 1879. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
37. Bekanntmachung, 
eine Vereinbarung mit der K. K. österreichischen Regierung über die Regelung der 
Personenstandes-, der kirchlichen und der Schulverhältnisse der auf diesseitigem 
Staatsgebiete in Verwendung stehenden, den im österreichischen Reichsrathe ver- 
tretenen Königreichen und Ländern angehörenden Angestellten der Zoll= und Eisen- 
bahnverwaltungen und der mit ihnen gemeinschaftlich lebenden Angehörigen 
betreffend; 
vom 4. April 1879. 
Nochdem zwischen der diesseitigen und der K. K. österreichischen Regierung wegen 
Regelung der Personenstandes-, der kirchlichen und der Schulverhältnisse der auf dies- 
seitigem Staatsgebiete in Verwendung stehenden, den im österreichischen Reichsrathe 
vertretenen Königreichen und Ländern angehörenden Angestellten der Zoll= und Eisen- 
bahnverwaltungen und der mit ihnen gemeinschaftlich lebenden Angehörigen durch Aus- 
tausch von Ministerialerklärungen in der aus der nachstehend sub O abgedruckten 
diesseitigen Ministerialerklärung ersichtlichen Weise Vereinbarung getroffen worden ist, 2 
so wird Solches mit Allerhöchster Genehmigung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 4. April 1879. 
Die Ministerien 
des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Nostitz-Wallwitz. Dr. v. Gerber. 
Götz.
	        
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