— XII —
Signal-Ord nung für die Eisenbahnen Deutschlande — deren n Aenderung und
Ergänzung .
Staatsdiener siehe Eivilstaatsdiener.
Staatseisenbahnbauter siehe Eisenbahnbauten.
Städteordnung, Revidirte — Abänderung einer Bestimmung derselben.
Starrbach, Eisenbahnhaltestelle — deren Errichtung
Sträflinge in den Gefangenanstalten zu Dresden und Chemnitz siehe Verpfleg-
beiträge.
Strafanstalter siehe Landesstrafanstalten.
Strafkammern, bei Amtsgerichten gebildete — deren Einziehung
Strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften — Abkürzung des Shaf-
verfahrens bei leichteren Zuwiderhandlungen gegen solche
— — siehe auch Schifffahrt rc.
T.
Tagegelder der Civilstaatsdiener siehe Civilstaatsdiener.
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880.
— Bekanntmachung daui .
Theologische Candidatenvereine siehe Candidatenvereine.
Todte — Mittheilung von Anzeigen über Aupfhebung solcher an die Bezirlsarzte
seiten der Pfarrämter
Transportcontrole, Verzeichniß der innerhalb des Grenbezirs einer jlhe
unterliegenden zollpflichtigen Waaren. .
U.
Umherziehen, Gewerbebetrieb im — siehe Wanderlagerbetrieb.
Universität Leipzig — Bestätigung äniger Bestimmungen des Statuts für
dieselbe
nebst Beilage O.
— Bekanntmachung des Statuts sur diejclbe
nebst Beilage O.
V.
Verpflegbeiträge für Gefangene der Landesstrafanstalten und für Sträflinge
in den Gefangenanstalten zu Dresden und Chemnitz — veränderte Fest-
stellung derselbeen
— für Zöglinge der Landes- Erziehungs- und Besserungsanstalten — — deren
veränderte Feststellung
— für Zöglinge der Landes- „Blindenanstalt zu Dresden nebst der Hilfs-
anstalt zu Moritzburg und der Blindenvorschulen zu Hubertusburg und
Moritzburg — veränderte Feststellung derselben .
— für Zöglinge der Erziehungsanstalt für blödsinnige Kinder in bnberue
burg — veränderte Feststellung derselbeen .
Volkszählung — Bestimmungen wegen der vorzunehmenden voltszahlung
Vorspann — Festsetzung der Vergütungssätze für solchen
nebst Beilage □
Tag.
26. Juli
23. März
28. Sept.
20. Aug.
6. März
26. Aug.
24. März
29. Sept.
15. März
15. März
7. Dec.
7. Dec.
16. Sept.
7. Mai
Seite.
85 g.
47 fg.
137
89
11
91 fg.
90
49
139 fg.
170
171
172
174
114 fg.
61 fg.
Paragraph 2c.
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49—56
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