Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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kommen. Hohe Hitzegrade, Chlorkalk und frischgebrannter Kalk sind besonders wirksam. 
Lagerstroh und Dünger von kranken Thieren muß verbrannt werden. 
Die von dem Fußboden des Stalles abgestoßene oder abgegrabene Erde ist, wie 
die Kadaver (s. 8 14 der Hauptinstruktion), zu vergraben. 
Blutige oder sonstige flüssige Abgänge werden verbrannt oder ebenfalls, wie die 
Kadaver, vergraben. 
Die von kranken Thieren benutzten Theile der Ställe sind nach Vorschrift des § 10 
dieser Instruktion zu desinfiziren. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente rc. ist Karbolwasser oder eine Lösung 
von übermangansaurem Kali anzuwenden. 
Wuthkrankheit. 
12. 
Von wuthkranken oder seuchenverdächtigen Hunden benutzte Streu, Geräthschäften, 
Maulkörbe, Halsbänder und Hundehütten, — letztere soweit sie von Holz oder Stroh 
sind —, müssen verbrannt oder sonst vernichtet, die Stallutensilien anderer wuthkranker 
Hausthiere und die sonst mit solchen Thieren in Berührung gekommenen Gegenstände 
mit Seifenlauge oder siedendem Wasser gereinigt werden. 
Im Uebrigen erfolgt die Desinfektion nach den Bestimmungen im § 9 dieser An- 
weisung. 
Zur Desinfektion der Hände, der Instrumente 2c. ist Karbolwasser oder eine Lösung 
von übermangansaurem Kali anzuwenden. 
Rotz. 
8 13. 
Der Ansteckungsstoff ist lange Zeit wirksam und schwer zu zerstören. 
Stallungen und Räumlichkeiten, oder wenigstens diejenigen Theile derselben, in 
welchen rotzkranke oder seuchenverdächtige Pferde gestanden haben, Krippen, Raufen, 
Tränkeimer und Geräthschaften, ferner die Geschirre, Sättel und Decken, welche bei 
solchen Pferden benutzt worden sind, werden nach den Vorschriften in §§ 9 und 10 
dieser Anweisung desinfizirt. Benutzte Putzlappen und Bürsten werden verbrannt, 
Striegeln ausgeglüht; werthvolle Lederhalfter können wie das Geschirr desinfizirt 
werden, alle anderen Halfter und die zum Anlegen benutzten Stricke werden verbrannt, 
ebenso die Gurten mit gepolsterten Kissen, die minderwerthigen Decken und Schabracken. 
Die Deichseln, an denen kranke oder seuchenverdächtige Pferde gearbeitet haben, 
werden mit siedendem Wasser abgebrüht und mit Karbolöl oder mit Chlorkalkmilch an-
	        
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