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84.
Bei Arresta- Wenn bei Arrestationen“) der bereits Verhaftete entspringt oder auch nur einen
tionen zur Ver-Versuch dazu macht, so bedient sich das Militär der Waffen, um die Flucht zu vereiteln.
hinderung der
Flucht bereits
arretirter Per-
sonen. 8 5.
Zur Verhinder- Hierzu ist dasselbe auch in allen Fällen befugt, wenn Gefangene, welche ihm zur
von Fuch Abführung oder zur Bewachung anvertraut sind, vom Transporte oder aus Gefängnissen
oder aus zu entfliehen versuchen.
Gefängnissen.
Z 86.
Zum Schutze Jede Schildwache (die Ehrenposten mit eingerechnet) hat sich zum Schutze der ihrer
d Suiin- Bewachung anvertrauten Personen oder Sachen nöthigenfalls der Waffen zu bedienen.
trauten Per-
sonen oder
Sachen. 87.
In welchem Das Militär hat von seinen Waffen nur in so weit Gebrauch zu machen, als es
ebee zur Erreichung der in den vorstehenden §§ 2 bis 6 angegebenen Zwecke erforderlich ist.
gebrauch statt- Der Gebrauch der Schußwaffe tritt nur dann ein, wenn entweder ein besonderer Befehl
findet. dazu ertheilt worden ist, oder wenn die anderen Waffen unzureichend erscheinen. Der
Zeitpunkt, wenn der Waffengebrauch eintreten soll, und die Art und Weise seiner An-
wendung muß von dem handelnden Militär jedesmal selbst erwogen werden.
l
Verhältniß des Wird das Militär zum Beistand einer Civil-Behörde kommandirt, so hat nicht die
*es Letztere, sondern das Militär und dessen Befehlshaber zu beurtheilen, ob und in welcher
den, wenn es Art zur Anwendung der Waffen geschritten werden soll. Die Civil-Behörde aber muß
* seiliand in jedem Falle, in welchem sie die Hülfe des Militärs nachsucht, den Gegenstand und
kommandirt den Zweck, wozu sie verlangt wird, so bestimmt angeben, daß von Seiten des Militärs
wird. die Anordnungen mit Zuverlässigkeit getroffen werden können.
89.
Sorge für die Wenn Jemand durch Anwendung der Waffen von Seiten des Militärs verletzt
Verletzten. worden, so liegt dem letzteren ob, sobald die Umstände es irgend zulassen, die Polizei-
*) Unter Arrestationen sind sowohl die förmlichen Verhaftungen, als auch die vorläufigen Ergreifungen und
Festnahmen zu verstehen. Was daher hier von den Verhafteten gesagt ist, gilt auch von den vorläufig ergriffenen
und festgenommenen Personen.