Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

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Tranksteuer vom ausländischen Getränke — deren Vereinigung mit der Grenzaccise — 
Tranksteuer, f. Steuerausschreiben. 
U. 
V. 
Valvationstabelle der in den Koͤnigl. Saͤchs. Landen Cours habenden Muͤnzsorten, vom 
22Esten Apri, . . . . . . . . « . 
— — — — vom loten September, . 
Verjährung, s. Staatspapiere. 
Vieh, s. Nutzvieh-Accise. 
W. 
Waisenversorgung, s. Land-Waisen-Versorgung. 
Waldheim, dasige Waisen-Versorgungs-Anstalt, s. Land-Waisen-Versorgung. 
Weinmißwachs, durch Frostschaden veranlaßter — Bestimmung wegen diesfallsigen 
Steuererlasses — . - . . . . . 
Werg, s. Ausgangsabgaben. 
Wundärzte — deren Pruͤfung, s. Akademie, chirurgisch-medicinische 
Wurzen, Stift — s. Oberhofgericht. 
Z. 
Zusammenbauen, s. Dorf-Feuer-Ordnung — Feuerordnung. 
Zwickau, Versorgungs-Anstalt, s. kand-Waisen-Versorgung. 
  
  
Anmerkung. 
Seitenzahl. 
143—146. 
30 42. 
170—182. 
203-205. 
Hochster Anordnung zufolge, wird hierdurch die bereits in der eipziger Zeitung 1820. No. J2. ab- 
gedruckte Bekanntmachung wiederholt, daß Erganzungen angeblich nicht eingegangener Stücke der Ge- 
setzsammlung für das Königreich Sachsen künftig nicht Statt finden konnen, wenn dergleichen Defecte der 
umterzcichneten Redaction nicht spätestens vier Wochen nach dem jedesmaligen, in der Leipziger Zeitung 
angekündigten Erscheinen eines Stückes gedachter Gesetzsammlung angezeigt worden sind. Nach Adblauf 
des bemerkten Termins hat man sich einzig an die hiesige Königl. Hofbuchdruckerei zu wenden. 
Dresden, am 15ten Januar 7825. 
Redaction der Gesetzsammlung für das Kdnigreich Sachsen.