Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

  
Muster a. 
— — 
Eingegangen am 18. .. 
Nr... des Anmeldungs-Registers. 
#Kr. des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Anmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von inländischen Actien, Renten= und Schuld- 
verschreibungen nach dem Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 über die Erhebung 
von Reichs-Stempelabgaben. 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend specificirten Werthpapiere 
und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aus- 
händigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur 
wurnlen der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet 
ein soll. 
  
, den ten 18 
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
  
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden 
nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuer- 
stelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist 
jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
, den n ten 18 
  
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.)
	        
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