Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

  
Des 
Eingegangen den 
Nr. 
187 
Nr. des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
des Anmeldungs-Registers. 
Vorläufige Anmeldung, 
daß stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt oder zu weiteren 
Einzahlungen auf solche aufgefordert wird. 
Muster d. 
(Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben § 4.) 
  
die Anmeldung in Spalte 6 bis 9 
Der Werthpapiere, auf welche sich 
  
  
  
Es soll erfolgen die 
Die Zeichnung 
bezw. Einzahlung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
bezieht, oll erfolgen 
Anmeldenden ieh folg 
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mern. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
1881. 28
	        
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