Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

— 210 — 
Nr. 63. Bekanntmachung, 
den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den 
beiden Fürstlich Reußischen ä. und j. Linie Regierungen über den Ankauf, Ausbau 
und Betrieb der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch den Staatsfiscus im König— 
reiche Sachsen abgeschlossenen Staatsvertrag vom 20. September 1881 betreffend; 
vom 10. November 1881. 
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den 
beiden Fürstlich Reußischen ä. und j. Linie Regierungen bezüglich des Ankaufes, Aus- 
baues und Betriebes der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch den Staatsfiscus im 
Königreiche Sachsen unter dem 20. September dieses Jahres ein Staatsvertrag ab- 
geschlossen und mit Allerhöchster Genehmigung ratificirt worden ist, so wird derselbe 
hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, den 10. November 1881. 
Die Ministerien des Auswärtigen und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Müller. 
Nachdem die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft, welcher nach Maßgabe des 
zu diesem Behufe zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und 
den beiden Fürstlich Reußischen Regierungen älterer und jüngerer Linie unter dem 
19. December 1871 abgeschlossenen Staatsvertrags und der dazu gehörigen Concessions= 
bedingungen die Concession zum Baue und Betriebe einer von Mehltheuer aus durch 
das Triebesthal nach Weida zu führenden und an den Endpunkten einerseits mit der 
Sächsisch-Baierischen Eisenbahn, andererseits mit der Gera-Eichichter Bahn in un- 
mittelbaren Schienenanschluß zu bringenden Eisenbahn ertheilt worden war, noch vor 
Vollendung der Bahn in Concurs verfallen und aus diesem Grunde die ihr ertheilte 
Concession seitens der betheiligten Regierungen für erloschen erklärt worden ist, hat die 
Königlich Sächsische Regierung, von dem Wunsche geleitet, im Interesse der betheiligten 
Landestheile die in Frage stehende Eisenbahn noch zur Ausführung zu bringen, im
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.