Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Nr. 69. Gesetz, 
die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1882 betreffend; 
vom 19. December 1881. 
W#. Albert, von GCOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
haben auf Grund des, die Abänderung einer Bestimmung des Gesetzes vom 5. Mai 
1851 betreffenden Gesetzes vom 27. November 1860 (G.= u. V.-Bl. S. 176 fg.) wegen 
provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1882 mit Zustimmung 
Unserer getreuen Stände beschlossen, und verordnen hierdurch, wie folgt: 
& 1. Im Jahre 1882 sind, vorbehältlich der definitiven Regulirung durch das für 
die Finanzperiode 1882/83 zu erlassende Finanzgesetz, bis zum Erlasse dieses Gesetzes 
zu erheben: 
a) die Grundsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuereinheit; 
b) die Einkommensteuer nebst einem Zuschlage von Zwanzig Procent eines ganzen 
Jahresbetrags; 
e) die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen; 
d) die Schlachtsteuer, ingleichen die Uebergangssteuer vom vereinsländischen Fleisch- 
werke; 
e) die Erbschaftssteuer; 
f) der Urkundenstempel. 
&2. Bei der Einschätzung zur Einkommensteuer im Jahre 1882 ist auch insoweit, 
als die Einkommen des Jahres 1878 und früherer Jahre der Feststellung des steuer- 
pflichtigen Einkommens zu Grunde zu legen sind, die Gewerbe= und Personalsteuer 
nicht und die Grundsteuer nur nach Höhe von Vier Pfennigen auf die Steuereinheit in 
Abzug zu bringen. 
3. Alle sonstigen Abgaben, Natural= und Geldleistungen, welche nicht ausdrück- 
lich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. Auch 
bleiben den Staatskassen die ihnen im Jahre 1881 in Gemäßheit des Staatshaushalts- 
etats zugetheilten übrigen Einnahmequellen ebenfalls bis zum Erlasse des künftigen 
Finanzgesetzes für die Finanzperiode 1882/83 zugewiesen. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanz- 
Ministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei- 
drucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, den 19. December 1881. 
Albert. 
6# Leonce Freiherr von Könneritz. 
Letzte Absendung: am 31. December 1881. 
 
	        
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