Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

  
Ausstellung. Ab 
Tag 
der 
letzten 
sendung. 
Inhalt. 
Stück. 
Nr. 
Seite. 
  
14. 
16. 
20. 
23. 
11 
14 
21. 
22. 
22. 
26. 
Juni 
Juni 
Junie 
Juni 
Juli 
. Juli 
Juli 
Juli 
.Juli 
Juli 
Juli 
Juli 
Juli 
Juli 
.Aug. 
Aug. 
. Aug. 
6 
  
30. 
30. 
30. 
.Aug. 
Juli 
. Aug. 
Juli 
.Aug. 
Aug. 
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. Aug. 
. Aug. 
. Aug. 
Aug. 
.Aug. 
. Aug. 
. Aug. 
Aug. 
Aug. 
Aug. 
  
  
Verordnung der Ministerien des Kriegs, des Innern und der Justiz, 
die Publication der Instruction für die Wachen in Hinsicht der 
von ihnen vorzunehmenden Verhaftungen und vorläufigen Fest- 
nahmen vom 29. Januar 1881 bettr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Nichtungslinie der 
Hainsberg-Schmiedeberger Eisenbahn betr. 
Kirchengesetz, die Vollziehung der von den Kirchenvorständen der 
evangelisch-lutherischen Kirche auszustellenden Urkunden betr. 
Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums, die Publi- 
cation einer Trauordnung betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Exptopriation von 
Grundeigenthum für Unterführung des sogenannten Schildenwegs 
zu Radebeul unter der Leipzig-Dresdner Eisenbahn und für Ver- 
breiterung des Bahndammes daselbst betr. 
Verordnung des Finanz-Ministeriums, die weitere Ausführung des 
Gesetzes über die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen 
vom 1. Juli 1878 betr. . 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Wahlcommissar 
für den 43. Wahlkreis des platten Landes betr. 
Allerhöchste Verordnung, die Errichtung eines Eisenbahnrathes 
betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Wahlcommissar 
für den 45. Wahlkreis des platten Landes betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Wahlcommissar 
für den 34. Wahlkreis des platten Landes betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Richtungslinie der 
Hainsberg-Schmiedeberger Staatseisenbahn betr. 
Verordnung der Ministerien des Cultus und der Justiz, die von den 
Kirchenvorständen nach Maßgabe der §§ 2 und 3 des Kirchen- 
gesetzes vom 20. Juni 1881 ausgestellten Urkunden und die Le- 
gitimation der Kirchenvorstände betr. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die 
Ausgabe einer VII. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfand- 
briefen der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betr. 
Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums zu Aus- 
führung des Kirchengesetzes vom 20. Juni 1881, die Vollziehung 
der von den Kirchenvorständen der evangelisch- lutherischen Kirche 
auszustellenden Urkunden betr. 
Verordnung des Justiz-Ministeriums zur weiteren Ausführung des 
Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von 
Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungs- 
behörden betr. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Richtungslinie der 
Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Staatseisenbahn betr. 
Bekanntmachung des Gesammtministeriums, die Versammlung der 
Stände des Königreich Sachsen zum nächsten ordentlichen do Land- 
tage betr. .. 
  
  
29 
26 
37 
28 
30 
33 
31 
32 
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35 
36 
38 
40 
39 
41 
42 
43 
  
139 —147 
128 
153 fg. 
130—137 
147 
155 
159 
160 
160
	        
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