Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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erkrankten Thiere oder den infizirten Gegenständen nicht mehr stattfindet. Ebenso 
werden auch Ansteckungsstoffe an der Oberfläche infizirter Gegenstände durch die Luft 
allmälig zerstört. Am schnellsten und vollständigsten desinfizirt bewegte Luft. Aus- 
breitung der infizirten Gegenstände an der freien Luft und Luftzug in infizirten Ställen 
unterstützen wesentlich die Desinfektion. 
II. Das Desinfektionsverfahren. 
1. Allgemeine Vorschriften. 
5. 
In besetzten Seuchenställen ist fortwährend für gute Lüftung zu sorgen. Der 
Dünger ist möglichst oft zu entfernen; kann die Entfernung desselben nicht ohne 
unverhältnißmäßige Schwierigkeit erfolgen, so ist für möglichste Trockenlegung der 
Düngerschichten durch reichliche Streu zu sorgen. Wo die Umstände es gestatten, ist 
der Fußboden täglich mit Wasser abzuspülen oder mit Chlorkalk oder Kalkmilch ab- 
zuschlämmen. 
§ 6. 
Personen, welche in Seuchenställen mit den erkrankten Thieren in Berührung 
gekommen sind, müssen beim Verlassen der Ställe die Fußbekleidung oder die bloßen 
Füße reinigen. Auch ist darauf zu halten, daß Personen, welche mit Thieren, die an 
der Rotzkrankheit, dem Milzbrande, oder der Tollwuth erkrankt sind, oder mit den 
Kadavern oder Kadavertheilen solcher Thiere in Berührung gekommen sind, möglichst 
schnell die Hände und andere etwa beschmutzte Körpertheile gründlich waschen, und zwar 
womöglich mit Karbolwasser, oder mit einer Lösung von übermangansaurem Kali. 
§ 7. 
Kleidungsstücke von solchen Personen, die sich mit seuchekranken Thieren in deren 
Ställen beschäftigt haben, sowie Decken der kranken Thiere werden am schnellsten und 
sichersten durch trockene Hitze von mindestens 120 % C. (960 B.), der sie freihängend 
oder in lockerer Schichtung in geschlossenen Räumen (in Backöfen) mehrere Stunden 
hindurch auszusetzen sind, desinfizirt. Soweit trockene Hitze keine Anwendung finden 
kann, tritt an ihre Stelle die Desinfektion durch mindestens ½ stündiges Kochen mit 
Wasser oder durch gründliche Räucherung mit schwefeliger Säure oder Chlorgas oder 
durch wenigstens dreitägiges Anslüften im Freien. In letzterem Falle sind die 
Kleidungsstücke oder Decken schließlich stark auszuklopfen und rein abzubürsten.
	        
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