Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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leichtere Stücke des Tacitus; von den Dichtern: Horatii carmina, daneben auch eine 
Auswahl aus den übrigen römischen Lyrikern und zur Abwechselung ein geeignetes 
Stück des Terentius. Zwei Aufsätze im Halbjahre, Scripta oder Extemporalia alle 
14 Tage abwechselnd. 
Memorirstoff aus der Lectüre, besonders des Horatius,. 
Oberprima: 8 Stunden wöchentlich. 
Lectüre: Von den rhetorischen Schriften Cicero's: Brutus, de oratore. Auswahl 
der Briefe. Tacitus. Von den Dichtern Horati carmina, satirae und epistolae, zur 
Abwechselung auch ein Stück des Plautus (Captivi, Trinummus). Zwei Aufsätze im 
Halbjahre, Scripta oder Extemporalia alle 14 Tage abwechselnd. 
Memorirstoff aus der Lectüre, besonders des Horatius. 
  
Allgemeine Bemerkungen. 
1. Das Verzeichniß der in den oberen und mittleren Klassen zu lesenden Schriften 
soll übrigens die Lectüre anderer oder derselben in anderen Klassen nicht ganz aus- 
schließen; die Einsendung der Lectionspläne (§ 4 des Gesetzes) giebt Gelegenheit, 
etwaige Bedenken zur Geltung zu bringen. Wenn der lateinische Unterricht in der 
Hand eines Lehrers liegt, so können in den Primen und in den Secunden Dichter 
und Prosaiker nach, statt neben einander gelesen werden. 
2. Für die obersten Klassen hat vor Anfang des Schuljahrs der Rector in Fach- 
conferenzen mit den bei diesem Unterrichte betheiligten Lehrern eine Vereinigung über 
die zu lesenden Schriftsteller zu treffen, um so den einzelnen Jahrgängen der Schüler 
eine möglichst gleichmäßige Einführung in die verschiedenen Gebiete der römischen Lite- 
ratur zu sichern. 
3. Außerdem werden in den drei obersten Klassen die wichtigsten Abschnitte der 
Grammatik erweitert und tiefer begründet und wird bei den schriftlichen Arbeiten Ge- 
legenheit genommen, die Lehren der Rhetorik und Stilistik zu behandeln. Die Lectüre 
giebt Veranlassung, aus dem Gebiete der Literatur und der Alterthümer, soweit es zu 
dem Verständniß erforderlich ist, geeignete Abschnitte zu behandeln. 
4. Um dem Eingehen in solche grammatische Einzelheiten vorzubeugen, die entweder 
erst auf einer höheren Unterrichtsstufe oder überhaupt nicht systematisch, sondern ge- 
legentlich der Lectüre zu besprechen sind, haben die betheiligten Lehrer das dem Be- 
dürfniß jeder einzelnen Klasse entsprechende grammatische Pensum in gemeinsamer 
Berathung auszuwählen, in den eingeführten Lehrbüchern zu bezeichnen und dadurch 
eine Art von Klassengrammatiken zu schaffen.
	        
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