Censuren.
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Die Aussetzung des Unterrichts während der Prüfungen ist auf das Nothwendigste
zu beschränken, der Unterricht in den einzelnen Klassen daher nur an den Tagen aus-
zusetzen, an welchen in diesen Klassen die Prüfung stattfindet.
#54. Nach Beendigung des Examens wird jedem Schüler, nach den im ver-
flossenen Semester gemachten Wahrnehmungen und den Ergebnissen des Examens, eine
Censur gegeben über
seinen Fleiß,
seine Fortschritte
und
sein sittliches Betragen.
Dem Censurwesen ist besondere Sorgfalt zu widmen. Von selbst versteht sich, daß
bei der Censirung nicht blos die schriftliche, sondern auch die mündliche Leistung und
nicht blos das Fehlerhafte, sondern auch das Gelungene zu beachten ist. Ausdrücklich
ist aber vor ungebührlicher Bevorzugung des statistischen Princips bei der Censirung
zu warnen. Auch dürfen speciell die Extemporalia nicht zur Hauptgrundlage der Censur
gemacht werden.
Jür Fleiß, Fortschritte und sittliches Betragen sind fünf Hauptcensurgrade mit den
beigefügten Abstufungen anzunehmen:
sehr gut (I, Ib),
gut (Ha, II, IIb),
genügend (IIa, III, III#h),
wenig genügend (IV),
ganz ungenügend (V).
Die Censur über die Fortschritte wird nicht als Gesammtcensur, sondern nach den
verschiedenen Unterrichtsgegenständen in Specialcensuren ertheilt, nämlich über
Religionskenntnisse,
deutsche
lateinische
griechische
französische Sprache,
hebräische
englische
Mathematik,
Physik,
Naturbeschreibung,
Geographie,
Geschichte,