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Nr. 55. Bekanntmachung,
eine Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigefügten
Verzeichnisses über die Zuweisung der in den oberlausitzer Parochieen lebenden
fremden Confessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens betreffend;
vom 5. Juli 1882.
Nachdem in Seitendorf eine evangelische Kirche erbaut und ein regelmäßiger Gottes—
dienst in derselben eingerichtet worden ist, welcher dermalen und bis zu Begründung
eines eigenen evangelischen Pfarramts in Seitendorf nebst der Vollziehung der Ministe—
rialhandlungen und der Führung der Kirchenbücher durch den jeweiligen Diaconus zu
Hirschfelde besorgt wird, sind mit Genehmigung des evangelisch-lutherischen Landes—
consistoriums die nach der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 der evangelischen
Parochie Türchau zugewiesen gewesenen in der katholischen Parochie Seitendorf lebenden
Protestanten, nunmehr der evangelisch-lutherischen Parochie Hirschfelde zugewiesen
worden.
Solches wird zur Berichtigung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864
unter A beigegebenen Verzeichnisses andurch bekannt gemacht.
Bautzen, am 5. Juli 1882.
Die Kreishauptmannschaft als Consistorial-Behörde.
v. Beust. Eichelkraut.
Nr. 56. Verordnung
wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der
Staatsschulden unter dem 1. Juli dieses Jahres erlassenen Bekanntmachung;
vom 1. Angust 1882.
Die nachstehende Bekanntmachung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden vom 1. Juli dieses Jahres, die Aufkündigung des Restes der 4½ procentigen
Prioritätsanleihen der vormaligen Albertsbahn-Actiengesellschaft betreffend, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 1. August 1882.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
Merusel. Wolf.
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