Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Berichtigung. 
In der Verordnung Nr. 58 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, Seite 207, sind 
folgende Druckfehler zu berichtigen: Zeile 12 von unten muß es statt „welchen“ heißen „welchem,“ 
Zeile 6 und 7 von unten statt „auf dem Orte“ „auf den Ort.“ Ingleichen ist Zeile 9 von unten 
zwischen den Worten „gerechnet“ und „zu“ ein Kommo einzuschalten. 
 
	        
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