Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1882. 
  
  
  
Inhalt: Nr. 70. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Pulsnitz betr. S. 247. — Nr. 71. Bekannt- 
machung, die Anleihe der Stadtgemeinde Hohenstein betr. S. 248. — Nr. 72. Bekanntmachung, 
eine Prioritätsanleihe des Hänichener Steinkohlenbau-Vereins betr. S. 248. — Nr. 73. Bekanntmachung, 
die Betriebs-Eröffnung der Eisenbahn-Theilftrecken Kirchberg-Saupersdorf und Hainsberg-Schmiedeberg betr. 
S. 249. — Nr. 74. Verordnung, die Viehzählung betr. S. 250. — Nr. 75. Verordnung, das Ver- 
halten der Schulbehörden bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betr. S. 252. — 
Nr. 76. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Grimma betr. S. 253. — Nr. 77. Aus- 
führungs-Verordnung zu der Kaiserl. Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige 
Verkaufen und Feilhalten von Petroleum. S. 254. — Jr. 78. Verordnung, die Lagerung und Auf- 
bewahrung von Mineralölen betr. S. 256. 
  
  
Nr. 70. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadtgemeinde Pulsnitz betreffend; 
vom 4. October 1882. 
Dem Stadtrathe zu Pulsnitz ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverordneten 
beschlossenen Anleihe im Betrage von 
Zwei Hundert Tausend Mark 
(200,000 M)) 
gegen Ausgabe von, auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden, bis 
dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe 
des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen 
die Genehmigung ertheilt worden. 
Dresden, am 4. October 1882. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
1882. 40
	        
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