Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

— 249 — 
23. März 1867 gemachte Anleihe von 180,000 Thalern — 540,000 Mark (G.- u. 
V.-Bl. S. 173) aber getilgt worden ist, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 10. October 1882. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
ü inister: „ . 
Für Inmank Frhr. v. Könneritz. 
Fromm. 
  
Nr. 73. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes der Theilstrecke Kirchberg-Saupersdorf der Wilkau- 
Saupersdorfer Secundäreisenbahn und der Theilstrecke Hainsberg-Schmiedeberg 
der Hainsberg-Dippoldiswalde-Kipsdorfer Secundäreisenbahn betreffend; 
vom 26. October 1882. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Theilstrecke Kirchberg-Saupers- 
dorf der Wilkau-Saupersdorfer Secundäreisenbahn und die Theilstrecke Hainsberg- 
Schmiedeberg der Hainsberg-Dippoldiswalde-Kipsdorfer Secundäreisenbahn 
am 1. November d. J. 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
An der Theilstrecke Kirchberg-Saupersdorf befinden sich außer den genannten End- 
stationen die Personenhaltestelle Kirchberg, sowie eine Personenhalte= und Steinlade- 
stelle Saupersdorf, ferner an der Theilstrecke Hainsberg -Schmiedeberg außer den 
Endstationen die Station Dippoldiswalde und die Haltestellen Rabenau, 
Spechtritz, Seifersdorf, Malter, Ulberndorf, Obercarsdorf und Naun- 
dorf. 
Die Leitung des secundären Betriebes der gedachten Theilstrecken erfolgt durch die 
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird. Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die 
Regelung der Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahn- 
strecken bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath 
Schreiner. 
Dresden, am 26. October 1882. 
Finanz-Ministerium. 
rhr. v. Könneritz. 
) h r tz Müller. 
40
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.