Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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1. wegen der Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden durch die der ständischen Schrift vom 12. November 1881 entsprechende Be- 
kanntmachung vom 3. December 1881, 
2. wegen der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 
1882 durch das Gesetz vom 19. December 1881, 
3. wegen des Reiseaufwands der Special-Commissare bei agrarischen Auseinander- 
setzungen durch die Verordnung vom 12. Januar d. J., 
4. wegen der Abänderung des Gesetzes vom 29. September 1834 über die Ein- 
richtung der Staatsschuldenkasse durch das Gesetz vom 18. Januar d. J., 
5. wegen der Umwandlung der auf den Staat übergegangenen 4 procentigen 
Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie vom Jahre 
1872 in eine 4procentige Staatsschuld, beziehentlich der Tilgung derselben durch das 
Gesetz vom 23. Jannar d. J.ä; 
b) durch besonderes Deeret, in welchem Unsere Entschließungen 
auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits 
ergangen: 
in Betreff des Staatshaushaltsetats auf die Jahre 1882 und 1883 durch das Deeret 
vom 28. Februar d. J., in dessen Gemäßheit das mit den getreuen Ständen verein- 
barte Finanzgesetz auf die gedachten beiden Jahre unverweilt erlassen werden wird; 
c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen der mittelst des Decrets vom 3. September 1881 in Bezug auf den 
Domainenfonds und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsguts während der Jahre 
1879 und 1880 gegebenen Nachweisungen, 
2. wegen eines weiteren Nachtrags zu dem außerordentlichen Staatsbudget auf 
die Jahre 1878 und 1879, sowie eines Nachtrags zum außerordentlichen Staatshaus- 
haltsetat auf die Jahre 1880 und 1881, 
3. wegen des Standes der Altersrentenbank, 
4. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1878 und 1879 und der im 
Decret vom 5. September 1881 beantragten Verwendung eines entsprechenden Theils 
der Ueberschüsse der Finanzperiode 1880/81 zu Verstärkung der mobilen Bestände um 
den zur Deckung des Fehlbetrags der Finanzperiode 1878/79 aus denselben entnom- 
menen Betrag, 
5. wegen Ermächtigung zu dem Ankaufe der Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahn und 
der Sächsisch-Thüringischen Ostwestbahn Zwickau-Weida, 
6. wegen Ermächtigung zum Ankauf und Ausbau der Mehltheuer-Weidaer Eisen- 
bahn, 
1882. 7
	        
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