Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

Muster b. 
Eingegangen den 18 luan 
. des Anmeldungs Registers. 
. des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Aumeldnng, 
betreffend 
die Verstenerung beziehungsweise Abstempelung von ausländischen Aktien, Renten- 
und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetz über die Erhebung von Reichs- 
stempelabgaben. 
(Reichs-Gesetzbl. 1885, S. 179.) 
—. 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend spezifizirten Werthpapiere und 
ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung 
derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung der 
Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
den . ten 18 .. 
  
  
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
  
Empfangsbescheinigung. 
  
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach 
erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle be- 
hält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu 
einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
  
  
„den ten 18 
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.) 
1885. 18
	        
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