Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag
  für  das
Kaptitel.  Titel.  Ausgabe.  Etatsjahr
    1886/87.
Mark.
(6.)  Übertrag  14 448 617
20.  Zur  Erweiterung  von  Festungsthoren  und  Thorbrücken  im
Interesse  des  Verkehrs,  deren  Kosten  dem  Reichsfestungsbaufonds
  nicht  zur  Last  fallen  (Artikel  IV  Absatz  2  des  Gesetzes
vom  30.  Mai  1873)  67  600
21/22.  Zu Festungsanlagen  und  Einebnungsarbeiten,  deren  Kosten  dem
Reichsfestungsbaufonds  nicht  zur  Last  fallen  1  500  000
23.  Zu  Erstattungen  an  den  Bundesstaat  Preußen  an  Entschädigungsrenten,
  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  25.  Mai  1873  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  113).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ....  ....  ..  .....  .  ...  115  000
24.  Zur  Erweiterung  der  Artillerie-Schießplätze..  .  .  .  ....  ..  .  ...  3 000 000
Zu  Kasernenbauten:
25/42.  a)  Preußen etc.    3  471  900
b)  Sachsen  .  .  .  .  .  ...  —
c)  Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  ..  —
43.  Zu  Erstattungen  auf  aus  Landesmitteln  aufgewendete  Kasernenbau
  etc.  Kosten  .  .  ..  165  000
—=  22 768 117
Summe  V  41  511  588
7.  1/32.  VI.  Marineverwaltung  ...  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  9  701  900
8.  VII.  Reichs-Justizuerwaltuungagagg  ..  ...  –
9.  1/3.  VIII.  Reichsschatzamt  ..  ..........  .  .....  .  .  .  ..  .  .  .  ...  7 300 000
IX.  Eisenbahnverwaltung.
10.   1/6.  Außerordentlicher  Etat  3  294  460
Summe  IX  ..  3  294  460
11.  X.  Fehlbetrag  des  Haushalts  des  Etatsjahres  1884/85,
vorbehaltlich  der  Berichtigung  in  Folge  der  Revision  der Rechnungen
5  570 303