Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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Nr. 3. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Schlußstrecke Mügeln-Oschatz der Döbeln-Mügeln— 
Oschatzer Secundäreisenbahn betreffend; 
vom 3. Januar 1885. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Schlußstrecke Mügeln-Oschatz der schmal- 
spurigen Secundäreisenbahn Döbeln-Mügeln-Oschatz und somit diese Bahn nunmehr in 
ihrer gesammten Länge 
am 7. Jannar laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
An der gedachten Schlußstrecke befinden sich außer den Anschlußstationen Mügeln 
und Oschatz die Haltestellen für Personen= und Güterverkehr Schweta, Naundorf 
bei Oschatz, Kreischa-Saalhausen und ÖOschatz, sowie die zunächst nur für den 
Personenverkehr dienende Haltestelle Altoschatz-Rosenthal. 
Die Leitung des Betriebs der gedachten Secundäreisenbahn erfolgt durch die General-= 
direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife bereits bekannt gemacht hat und den 
Fahrplan veröffentlichen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegen- 
heiten und die Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte auch im Be- 
reiche der bezeichneten Schlußstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staats- 
eisenbahnbau, Finanzrath Schreiner. 
Dresden, den 3. Januar 1885. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
  
Nr. 4. Verordnung, 
die Aufstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten und Jagden, 
sowie von Gemeinde= beziehentlich Privat-Waldungen und Fluren betreffend; 
vom 2. Januar 1885. 
Zufolge der in der Gesetzgebung und Behördenverfassung neuerdings eingetretenen Ver— 
änderungen hat sich eine Umarbeitung der mittelst Verordnung vom 13. October 1836 
(G.= u. V.-Bl. S. 272) bekannt gemachten „Instruction für die zum Schutze von Forsten, 
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