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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1885.
Inhalt: Nr. 5. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft: Deutsche Werkzeugmaschinenfabrik in
Chemnitz betr. S. 19. — Nr. 6. Bekanntmachung, eine Anleihe der Marien= und Katharinenkirchen-
gemeinde zu Zwickau betr. S. 20. — Nr. 7. Bekanntmachung, den zwischen dem Königreich Sachsen und
dem Herzogthum Sachsen-Altenburg wegen einer von Menselwitz nach Ronneburg zu erbauenden Eisenbahn
abgeschlossenen Staatsvertrag betr. S. 20. — Nr. 8. Verordnung, den Bezugspreis der Auslands-Reise-
pässe betr. S. 27.
Nr. 5. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft: „Deutsche Werkzeugmaschinenfabrik vormals
Sondermann und Stier“ in Chemnitz betreffend;
vom 24. Januar 1885.
Der Actiengesellschaft: „Deutsche Werkzeugmaschinenfabrik vormals Sondermann und
Stier“ in Chemnitz ist behufs Aufnahme einer Prioritätsanleihe in Höhe von
Drei Hundert und Fünfzig Tausend Mark
(350 000 Mark)
Genehmigung zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit Fünf vom Hundert jähr-
lich zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1885 an bis zum Jahre 1905 auszu-
loosenden 700 Schuldscheinen im Nominalbetrage von je 500 Mark sammt Zinsleisten
und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten General-Schuld= und Pfandverschreibung
sammt Tilgungsplan ertheilt worden.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 24. Januar 1885.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Ausgegeben zu Dresden den 10. März 1885. 4