Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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Gesetz-  und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen.

4.  Stück  vom  Jahre  1885.

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Inhalt:  Nr.  15.  Bekanntmachung,  eine  Anleihe  der  Stadtgemeinde  Meißen  betr.  S.  45.  —  Nr.  16.  Bekanntmachung,
  die  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnstrecke  Bienenmühle-Moldau  betr.  S.  46.  —  Nr.  17.
Verordnung,  die  Stiftung  eines  Ehrenzeichens  für  Mitglieder  der  Feuerwehren  betr.  S.  46.  —  Nr.  18.
Verordnung,  die  Zuständigkeit  des  Rathes  und  des  Polizeiamts  zu  Leipzig  in  Wohlfahrts=  und  Sicherheitspolizeisachen
  betr.  S.  47.

 

Nr.  15.  Bekanntmachung,
eine  Anleihe  der  Stadtgemeinde  Meißen  betreffend;
vom  17.  April  1885.

Die  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  haben  zu  der  von  dem  Rathe  der
Stadt  Meißen  unter  Zustimmung  des  Stadtgemeinderathes  daselbst  beschlossenen  Ausgabe
von  auf  den  Inhaber  lautenden,  seiten  des  letzteren  unkündbaren  Schuldscheinen  in

300  Abschnitten  à  1000  Mark,

200  à  500  -  und

500  à  200  —
zum  Zwecke  der  Aufnahme  einer  mit  vier  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsenden  städtischen
Anleihe  von

Fünf  Hundert  Tausend  Mark

nach  Maßgabe  des  vorgelegten  Anleihe-  und  beziehentlich  Tilgungsplans  die  nach  8  1040
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  erforderliche  Genehmigung  ertheilt,  was  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  wird.

Dresden,  am  17.  April  1885.

Die  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

v.  Nostitz-Wallwitz.  Frhr.  v.  Könneritz.
Münckner.

Ausgegeben  zu  Dresden  den  5.  Juni  1885.  8