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# 4. Bei dem Baue der gedachten Sekundäreisenbahn werden nach Maßgabe der
genehmigten Detailpläne die Fluren
Geithain,
Ottenhain,
Tautenhain,
Hopfgarten,
Buchheim
und
Reichersdorf
betroffen.
Dresden, den 28. Mai 1885.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
v. Charpentier.
Müller.
Nr. 20. Verordnung,
Erhebungen über den Zug der Hagelwetter betreffend;
vom 2. Juni 1885.
In Verfolg eines Antrags der Direktorien der landwirthschaftlichen Kreisvereine sollen
zur Gewinnung von Unterlagen für die im Interesse der Landwirthschaft so wünschens-
werthe Hagelstatistik zunächst Erhebungen über den Zug der Hagelwetter, insbesondere
die Zeitmomente des Auftretens, die Ausbreitung derselben, ihre Verbindung mit Regen-
fällen sowie Gewittererscheinungen und dergleichen durch das meteorologische Institut zu
Chemnitz unter Beihülfe der Ortsbehörden dergestalt vorgenommen werden, daß das ge-
nannte Institut an diese Behörden mit geeignetem Vordruck versehene Postkarten abgiebt,
welche von denselben alsbald nach Auftreten eines Hagelwetters an dem betreffenden
Orte auszufüllen und an das Institut zurückzusenden sind.
An die Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher ergeht
daher hierdurch Veranlassung, die ihnen von dem meteorologischen Institute zuzustellenden
Fragekarten eintretenden Falles mit möglichster Beschleunigung auszufüllen und an das