Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Nr. 53. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Dresden betreffend; 
vom 23. August 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtrathe zu 
Dresden unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in 
1000 Abschnitten à 5000 A, 
3000 - -2000- 
3000 - -1000- und 
4000 — - 500 - 
zum Zwecke der Aufnahme einer mit drei und ein halb vom Hundert jährlich zu ver— 
zinsenden städtischen Anleihe von 
Sechszehn Millionen Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 23. August 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
v. Einsiedel. Götz. 
Münckner. 
  
Nr. 54. Bekanntmachung, 
die von Deutschen in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland zu 
schließenden Ehen betreffend; 
vom 2. September 1886. 
Nach einer zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unter dem 4. Juni dieses 
Jahres getroffenen Vereinbarung sind Deutsche, welche mit Schweizerinnen in der Schweiz 
und Schweizer, welche mit Deutschen in Deutschland eine Ehe abschließen wollen, unter
	        
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