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Nr. 53. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Dresden betreffend;
vom 23. August 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtrathe zu
Dresden unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in
1000 Abschnitten à 5000 A,
3000 - -2000-
3000 - -1000- und
4000 — - 500 -
zum Zwecke der Aufnahme einer mit drei und ein halb vom Hundert jährlich zu ver—
zinsenden städtischen Anleihe von
Sechszehn Millionen Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 23. August 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
Für den Minister: Für den Minister:
v. Einsiedel. Götz.
Münckner.
Nr. 54. Bekanntmachung,
die von Deutschen in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland zu
schließenden Ehen betreffend;
vom 2. September 1886.
Nach einer zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unter dem 4. Juni dieses
Jahres getroffenen Vereinbarung sind Deutsche, welche mit Schweizerinnen in der Schweiz
und Schweizer, welche mit Deutschen in Deutschland eine Ehe abschließen wollen, unter