Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Nr. 17. Bekanntmachung, 
die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die General— 
direction der Staatseisenbahnen betreffend; 
vom 27. März 1888. 
Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Bau einer normalspurigen Secundär- 
eisenbahn von 
Freiberg nach Halsbrücke 
verbundenen Geschäfte 
der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
übertragen worden. 
Dresden, am 27. März 1888. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Miilller. 
  
Nr. 18. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Secundär- 
eisenbahnen betreffend; 
vom 27. März 1888. 
Das Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Kommissars für den Bau 
J. 
einer schmalspurigen Secundäreisenbahn 
von Mügeln durch das Müglitzthal und nach Geising, sowie 
der normalspurigen Secundäreisenbahnen 
von Berthelsdorf nach Großhartmannsdorf nebst Zweigbahn von Brand nach 
Langenau und 
von Schlettau nach Crottendorf
	        
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