Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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& 3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Remse 
betroffen. 
Dresden, den 1S. April 1888. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Müller. 
  
Nr. 33. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Bautzener Brauerei und Mälzerei“ 
betreffend; 
vom 25. April 1888. 
Nachdem der Actiengesellschaft „Bautzener Brauerei und Mälzerei“ behufs Aufnahme 
einer Anleihe von 
Dreihunderttausend Mark 
(300 000 Mark) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit vier vom Hundert zu verzinsenden 
und planmäßig vom Jahre 1890 ab bis zum Jahre 1930 auszuloosenden Schuld- 
scheinen in Abschnitten von je 300 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maß- 
gabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Ge- 
nehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 25. April 1888. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Fromm.
	        
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