Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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erhält Inhaber dieses zum ..... . ... bei der Königlich Sächsischen Landeskultur— 
rentenbank gezahlt. 
(Facsimile des Bankbuchhalters.) Königliche Landeskulturrentenbank- 
Bankbuchhalter. Verwaltung. 
(Facsimile des vorsitzenden Verwaltungs- 
mitgliedes.) 
  
Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag bis mit den 
nicht erhoben worden ist. 
  
100 (25, 5) Mark ###(Zinstermin:)