Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Leisnig betr. S. 129. — Nr. 38. Be-
kanntmachung, die Konzessionirung der Feuerverficherungs-Aktien-Gesellschaft Cemmercial Union Assurance
Company Limited in London betr. S. 130. — Nr. 39. Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze
vom 5. Mai 1886 und zum Landesgesetze vom 22. März 1888 über die Unfall= und Krankenversicherung der in
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. S. 130.
Nr. 37. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Leisnig betreffend;
vom 9. Mai 1888.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu
Leisnig unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf
den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen in
250 Abschnitten à 1000 4.
400 OD . 500 und
250 - -200-
zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3 ½ vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen
Anleihe von Fünfhunderttausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach 8 1040 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 9. Mai 1888.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister:
Meusel.
Münckner.
Ausgegeben zu Dresden den 20. Juni 1888. 22