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Nr. 46. Verordnung,
Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den Menschen
betreffend;
vom 21. Juli 1888.
Mie Allerhöchster Genehmigung und zu Erledigung hierauf gerichteter ständischer An-
träge verordnet das Ministerium des Innern, was folgt:
1. Hinkünftig sind alle Schweine, welche mit der Bestimmung zur Nahrung des
Menschen geschlachtet werden, durch einen hierzu obrigkeitlich verpflichteten Sachverstän-
digen auf Trichinen mikroskopisch zu untersuchen und es dürfen die genießbaren Theile
nicht eher zur menschlichen Nahrung dargeboten werden, als bis diese Untersuchung mit
dem Ergebnisse stattgefunden hat, daß in dem Schweine, von dem sie herrühren, Trichinen
nicht gefunden wurden.
& 2. Eingeführtes rohes oder verarbeitetes Schweinefleisch (Schinken, Wurst 2c.)
darf weder feilgeboten, noch zur menschlichen Nahrung verabreicht oder überlassen werden,
bevor es gleichfalls durch verpflichtete Trichinenschauer mit dem in § 1 gedachten Ergeb-
nisse untersucht oder der Nachweis erbracht ist, daß dies bereits an einem anderen Orte
innerhalb des Deutschen Reiches geschehen oder daß an dem Bezugsorte ebenfalls der
Zwang zur Trichinenschau besteht.
3. Wer ein Schwein schlachtet oder schlachten läßt, hat hiervon vor dem Schlachten,
wer rohes oder verarbeitetes Schweinefleisch ohne den am Schlusse von § 2 gedachten
Nachweis einführt, hat davon vor dem Verkaufe dem verpflichteten Trichinenschauer
Anzeige zu machen.
# . Alle Gewerbtreibenden, welche Schweine zum Zwecke des Verkaufs des Fleisches
schlachten oder schlachten lassen, haben ein mit ihrem Namen bezeichnetes Schlachtbuch
zu führen, in welchem unter fortlaufenden Nummern, sowie unter Beifügung der dasselbe
Schlachtstück betreffenden Nummern des von dem Trichinenschauer zu führenden Schau-
buches
à) die geschlachteten Schweine einzeln aufzuführen,
b) der Tag, an welchem die Schweine geschlachtet worden,
e) die Nummern der betreffenden Schlachtsteuerscheine,
d) der Tag, an welchem die mikroskopische Untersuchung durch den Trichinenschauer
stattfand,
e) der Name des Trichinenschauers,