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Muster A.
Deutesches Zollgebiet. Mit Probeeintragung 1.
Direktivbezirk: Westpreußen.
Begleitschein I. «
.-L69.
5nigreichPteußeu.
EfertigungsathIbing
ansportfrist: Bis zum fünfzehnten Februar d. J.
rlängert bis zum ersten März d. J.
mahme-Erklärung des Begleitscheinertrahenten: V### übernehmen diesen Begleitschein mit den sich aus demselben nach §§ 44,
und 46 des Vereinszollgesetzes ergebenden Verpflichtungen.
Plöeng, den 15. Januar 1886.
# G. Köôöhler F. Comp.
—. pp. Stillfried.
Elbing, den 15. Januar 1886.
Empfangsamt: B##or##.—
Ueberwiesen auf Breslau.
..— Königlich Preußisches Haupt-Steuer-Amt. »»«
W iff
Lerlage-Resistests— ###— (Stempel.) Schapler Erledigungsschein Ar. Ziffer
· Hauptamts-Kontrolör. (Unterschrift.)
Erledigungs-Zescheinigungen.
Der Begleitschein ist abgegeben am 4. Nachweis des Ausgangs über die Grenze.)
25. Februar 1886. A. Umstehend genannte Waaren wurden nach Abnahme des unverletzt be-
Schmidt fundenen Verschlusses:
Hauptamts-Kontrolör. a) in den Eisenbahngüterwagen Rr. der Eisenbahn
riiv ,. . Z verladen und nach Verschließung des Wagens mit Schlössern der
Derselbe ist eingetragen im Begleit— Serie dem Amt in überwiesen.
schein-Empfangs-Register unter , den 18
Nr. 214. Amt.
Pfeil b) auf das des verladen und dem Ansageposten
Hauptamts-Assistent. in
Begleitung durch d Grenzaufseher
Revisionsbefund unter Verschluß mittelst
a) in Betreff des Verschlusses: überwiesen.
, den . 18
Amt.
6
Jc) unter unseren Augen in das Ausland geführt.
b) in Bezug auf Gattung und
Menge der Waaren: Amt.
, den . 18
B. D oben bezeichnete wurde nach Abnahme des
Zu 3 siehe Seite 3. unverletzt befundenen Verschlusses:
« a) d Grenzaufseher
Die Richtigkeit dieser Angaben zur Begleitung über die Grenze übergeben.
·--. , den . 18
bescheinigen: b) unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt.
, den . 18
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt.
Breslau, den 25. Pebruar 1886.
Königlich Preussisches Haupt-Steuer-Amt.
Pfeil
Hauptamts-Assistent.
*) Der Vordruck unter Nr. 4 der Erledigungs-Bescheinigungen (Nachweis des Ausgangs über die Grenze) kann den örtlichen Be-
rfnissen entsprechend geändert werden.